Erbrecht
Rechtzeitig vorsorgen, Streit vermeiden
Das Erbrecht umfasst alle Bereiche der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge) sowie der Auseinandersetzungen/Rechtsverhältnisse nach dem Tod einer Person.
Testament / Erbvertrag
Die Nachlassplanung, sei es durch lebzeitige Regelungen oder die Errichtung von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament/Erbvertrag) ist ein rechtlich anspruchsvoller komplexer Bereich, da nicht nur erbrechtliche Regelungen, sondern auch steuerliche, familienrechtliche und u.U. gesellschaftsrechtliche Fragen zu berücksichtigen sind.
Vorweggenommene Erbfolge
Im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge kann schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen werden. Dies erfolgt im Regelfall aus steuerlichen Gesichtspunkten.
Nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall kann es zu verschiedenen Konstellationen kommen, in denen es zu Auseinandersetzungen mit Miterben oder Erben kommt.
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Haben Sie daran gedacht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Sie z.B. gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln? Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Sie für diesen Fall vorbeugen.
- Testament / Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge
- Nach dem Erbfall
- Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung