Neuigkeiten aus meinen Rechtsgebieten
Hier finden Sie aktuelle Urteile aus dem Bereich Familienrecht und Erbrecht.
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Erbrecht
Fehlerhaftes Aufgebotsverfahren: Fehlen des Adressaten im Aufgebot zur Geltendmachung des Anspruchs ist erheblicher Verfahrensmangel
Haben Erben die Befürchtung, dass unbekannte Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Aufgebotsverfahren einzuleiten. Sinn dieses Verfahrens ist es, Nachlassgläubiger auf diesem Weg aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden. Kommen die Nachlassgläubiger dieser Aufforderung nicht nach, werden den Erben weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich gegen diese nachträglichen Forderungen zur Wehr zu setzen - so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Celle (OLG).
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Familienrecht
Unterhalt ab 2024: Düsseldorfer Tabelle aktualisiert
Ab Januar 2024 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt minderjähriger Kinder.
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Erbrecht
Interview in Freundin Spezial 2021
DownloadDas Magazin Freundin Spezial "Job & Geld" hat sich in der Ausgabe 2021/02 mit dem Thema "Erbrecht" beschäftigt und mich dazu befragt. Hier können Sie den entsprechenden Artikel und mein Interview herunterladen.
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Familienrecht
Unterhaltsberechnung: BGH lässt zur Tilgung von Immobiliendarlehen höhere Abzüge für Vermieter zu
Wenn es bei der Unterhaltsberechnung um Vermietungseinkünfte geht, genügt der Steuerbescheid allein nicht für die Berechnung. Denn der Familienrichter rechnet anders als das Finanzamt. Und so musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil der Unterhaltsberechnung für Fälle annehmen, in denen der Unterhaltspflichtige in der Ehezeit kreditfinanzierte Immobilien erworben hat.
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Familienrecht
Wer muss ausziehen? Richterliche Abwägung bei Wohnungszuweisung
In den meisten Fällen wird die Frage, wer die Ehewohnung behält oder auszieht, bei der Trennung getroffen und nicht erst bei der Scheidung. Das ist jedoch nicht immer so. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) musste einen Rechtstreit entscheiden, bei dem die kinderlosen Eheleute die gesamte Trennungszeit und noch länger "gemeinsam-getrennt" in der Ehewohnung verbrachten.
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Familienrecht
Stichtagsprinzip im Zugewinn: Berücksichtigung latenter Steuern und Vorfälligkeitsentschädigung
Der Stichtag, der für die Berechnung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich zählt, ist ein festes Datum ohne viele Korrekturmöglichkeiten. In der Regel ist das Datum des Anfangsvermögens der standesamtliche Hochzeitstag, das Datum des Endvermögens der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim Gegner. Dabei ist zu prüfen, ob an diesem Datum bereits "latente" Verbindlichkeiten oder Forderungen zu berücksichtigen sind, so wie im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs.