Neuigkeiten aus meinen Rechtsgebieten

Hier finden Sie aktuelle Urteile aus dem Bereich Familienrecht und Erbrecht.

  • Erbrecht

    Fehlerhaftes Aufgebotsverfahren: Fehlen des Adressaten im Aufgebot zur Geltendmachung des Anspruchs ist erheblicher Verfahrensmangel

    Haben Erben die Befürchtung, dass unbekannte Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Aufgebotsverfahren einzuleiten. Sinn dieses Verfahrens ist es, Nachlassgläubiger auf diesem Weg aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden. Kommen die Nachlassgläubiger dieser Aufforderung nicht nach, werden den Erben weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich gegen diese nachträglichen Forderungen zur Wehr zu setzen - so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Celle (OLG).

  • Familienrecht

    Unterhalt ab 2024: Düsseldorfer Tabelle aktualisiert

    Ab Januar 2024 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt minderjähriger Kinder.

  • Erbrecht

    Interview in Freundin Spezial 2021

    Das Magazin Freundin Spezial "Job & Geld" hat sich in der Ausgabe 2021/02 mit dem Thema "Erbrecht" beschäftigt und mich dazu befragt. Hier können Sie den entsprechenden Artikel und mein Interview herunterladen.

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  • Familienrecht

    Unterhaltsberechnung: BGH lässt zur Tilgung von Immobiliendarlehen höhere Abzüge für Vermieter zu

    Wenn es bei der Unterhaltsberechnung um Vermietungseinkünfte geht, genügt der Steuerbescheid allein nicht für die Berechnung. Denn der Familienrichter rechnet anders als das Finanzamt. Und so musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil der Unterhaltsberechnung für Fälle annehmen, in denen der Unterhaltspflichtige in der Ehezeit kreditfinanzierte Immobilien erworben hat.

  • Familienrecht

    Wer muss ausziehen? Richterliche Abwägung bei Wohnungszuweisung

    In den meisten Fällen wird die Frage, wer die Ehewohnung behält oder auszieht, bei der Trennung getroffen und nicht erst bei der Scheidung. Das ist jedoch nicht immer so. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) musste einen Rechtstreit entscheiden, bei dem die kinderlosen Eheleute die gesamte Trennungszeit und noch länger "gemeinsam-getrennt" in der Ehewohnung verbrachten.

  • Familienrecht

    Stichtagsprinzip im Zugewinn: Berücksichtigung latenter Steuern und Vorfälligkeitsentschädigung

    Der Stichtag, der für die Berechnung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich zählt, ist ein festes Datum ohne viele Korrekturmöglichkeiten. In der Regel ist das Datum des Anfangsvermögens der standesamtliche Hochzeitstag, das Datum des Endvermögens der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim Gegner. Dabei ist zu prüfen, ob an diesem Datum bereits "latente" Verbindlichkeiten oder Forderungen zu berücksichtigen sind, so wie im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs.

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Rechtsanwältin Isabell Nachreiner
Rechtsanwältin Isabell Nachreiner