Neuigkeiten aus meinen Rechtsgebieten
Hier finden Sie aktuelle Urteile aus dem Bereich Familienrecht und Erbrecht.
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Familienrecht
Existenzminimum hat Vorrang: Unterhaltspflichtiger Vater von drei Kindern darf nicht studieren
Der Mindestunterhalt für Kinder ist dem Gesetzgeber und den Gerichten heilig. Wer den nicht zahlen kann, braucht eine sehr gute Begründung. Die meinte ein Vater zu haben, denn er studierte und konnte deshalb den Mindestunterhalt für drei Kinder nicht aufbringen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste seinen Bildungshunger mit seiner Unterhaltspflicht abwägen.
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Familienrecht
Nicht zusammen eingeklagbar: Ansprüche zur Nutzungsentschädigung vor und nach der Scheidung sind getrennt zu behandeln
"Wir lassen uns erstmal scheiden und können danach immer noch die finanziellen Dinge klären" - so häufig diese entspannt wirkende Vereinbarung auch getroffen wird, ist sie fast nie eine gute Idee. Auch nicht in diesem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) landete.
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Erbrecht
Nachlassforderung trotz Pflichtteilsverzichts: Erben müssen Unterhalt der geschiedenen Witwe zahlen
Dass Erben einer geschiedenen Witwe weiterhin Unterhalt zahlen müssen, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Anwendbarkeit dieser Regelung war beim Oberlandesgericht Celle (OLG) im Zusammenhang mit einem Ehevertrag zu prüfen. In dem Ehevertrag hatten nämlich die Ehefrau und der - nun verstorbene - Ehemann nicht nur den Unterhaltsanspruch recht eigenwillig geregelt, sondern auch gegenseitig auf Pflichtteilsansprüche verzichtet
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Erbrecht
Keine wirksame Erbeinsetzung: Beispielhafte Benennung im Testament zur Deutlichmachung von Erbvoraussetzungen reicht nicht
In dem Fall hatte eine im Jahr 2021 verstorbene kinderlose und verwitwete Erblasserin ein handschriftliches Testament errichtet und dort verfügt: "Die Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut, soll mein gesamtes Vermögen bekommen! Zurzeit ist dies: Frau xx.xx." Die Frage, die sich dem Oberlandesgericht München (OLG) nun stellte, war, ob eine solche beispielhafte Benennung für die Erteilung eines Erbscheins an "Frau xx.xx." ausreicht.
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Erbrecht
Schriftgutachten: Es genügt, wenn Richter Schriftzüge vergleichen, um zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen können
Ein handschriftliches Testament ist vom Erblasser eigenhändig zu errichten. Streiten sich die Erben über die Wirksamkeit einer testamentarischen Verfügung, muss gegebenenfalls die Echtheit der Urkunde festgestellt werden. Ob hierfür die Einholung eines Schriftgutachtens zwingend erforderlich ist, musste im folgenden Fall das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) beantworten.
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Erbrecht
Demenzerkrankung: Erhebliche Abweichung von der üblichen Ausdrucksweise bestätigt Verdacht der Testierunfähigkeit
Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht dazu in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und danach zu handeln, kann auch kein Testament errichten. Grundsätzlich ist erst einmal von einer Testierfähigkeit auszugehen - wer sich auf die Testierunfähigkeit des Erblassers beruft, trägt dafür die Beweislast.